Montage
Die Gefahrenmeldeanlage, deren Umfang vertraglich mit dem Kunden vereinbart wurde, wird nach Vorgabe der jeweiligen Projektierungsunterlage von den Mitarbeitern der Montage erstellt. Ziel ist es, stets ein gleichbleibendes, qualitativ hochwertiges Niveau der Gefahrenmeldeanlagen zu erreichen, so, wie es im Vertrag mit dem Kunden festgeschrieben ist.